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Halterner Zeitung - 16.09.2009
Interview mit dem Beigeordneten Wolfgang Kiski zum Musikschul-Streit
HALTERN • Darf eine private Musikschule in einem Wohngebiet eröffnen? Diese Frage beschäftigt zurzelt viele Halterner.
Wolfgang Kiski nahm als Technischer Beigeordneter der Stadt Stellung.
Unter welchen Umständen darf Gewerbe im Wohngebiet ausgeübt werden?
Wolfgang Kiski: In reinen und allgemeinen Wohngebieten sind zur Berufsausübung freiberuflich Tätiger und Berufe ähnlicher Art Räume zulässig. Wer unter den Begriff der freien Berufe fällt, ergibt sich aus der Einkommenssteuergesetzgebung und beinhaltet unter anderem auch die künstlerische und unterrichtende Tätigkeit.
Geht es eine Großenbeschrankung?
Kiski: Ja, es gibt eine Größenbeschränkung durch den Begriff „Räume“. Die Berufsausübung sollte „wohnartig“ sein, d.h. die Verbindung von Wohnen und beruflicher Tätigkeit auf einem Grundstück oder in einer Wohneinheit. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in Mehrfamilienhäusern eine Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt wird.
Was raten Sie jedem, der plant, in einem Wohngebiet tätig zu werden?
Kiski: Der sicherste Weg ist die Bauvoranfrage gemäß Bauordnungsrecht, um eine belastbare Aussage zur Zulässigkeit einer Nutzungsänderung zu erhalten.
Welche Versäbmnisse wurden im Fall der Musikschule Preludio gemacht, die an der Lohstraße eröffnet werden soll, was die Nachbarn zu verhindern suchen?
Kiski: Aus genehmigungstechnischer Hinsicht gibt es keine Versäumnisse. Ob Nachbarschaftsgespräche geführt wurden oder noch geführt werden müssen, kann ich leider nicht beantworten.
Wie läuft das Verfahren weiter?
Kiski: Derzeit werden die Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren geprüft, deshalb gibt es hierzu keine Aussagen vor Abschluss der Prüfung.
Wie viel Zeit wird es in Anspruch nehmen?
Kiski: Wenn alle Unterlagen, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind, vorliegen, wird die Stadt Haltern am See hierzu Stellung nehmen.
Wäre aus Ihrer Sicht ein anderer Standort, zum Beispiel in einem Mischgebiet in Haltern, besser für die Musikschule geeignet gewesen?
Kiski: Gewerbetreibenden ist anzuraten, bei Standortfragen oder -verlagerungen ein Vorgespräch in der Servicegruppe „Wirtschaftsförderung“ der Stadt Haltern am See zu führen. So können aufkommende Fragen gebündelt bearbeitet und die Standortsuche begleitet werden. Gegebenenfalls können Standortalternativen in Erwägung gezogen werden. Die Eignung eines Standortes kann aus Sicht der Genehmigungsbehörde mit „genehmigungsfähig“ oder «nicht genehmigungsfähig“ beurteilt werden. Bei mehreren genehmigungsfähigen Standortalternativen muss die Entscheidung/Frage für den „besseren“ Standort argumentativ durch den Nutzer beantwortet werden.
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