Brainin-Musikschulen: Hannover — Backnang Haltern am See Bickenbach — Moskau — Kiew DE IT |
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1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Es gelten die Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen. Gelten für den Wohnsitz der Schülerin / des Schülers und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.
3. Unterrichtsausfall bei Krankheit
Die vom Schüler abgesagten oder versäumten Unterrichtsstunden müssen nicht nachgeleistet werden (§ 615 BGB). Die anteilige Vergütung hierfür kann nicht dem Honorar abgezogen werden.
Die Lehrkraft wird versuchen die Unterrichtsstunden nachzugeben, wenn der Schüler, im Falle ernstlicher Verhinderung, es mindesten 48 Stunden vorher der Lehrkraft mitteilt.
Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach sechs Wochen. Die ausgefallenen Stunden sind im letzteren Fall nach Möglichkeit nachzugeben. Wenn die Lehrkraft aus anderen Gründen Stunden absagt, werden diese nachgegeben oder ersatzweise das anteilige Honorar zurückerstattet.
4. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
5. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich.
Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.
Lehrkraft und Schüler/in haben während ersten 4 Wochen ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
Brainin-Musikschule Preludio J.Stam
Lohstr. 38
45721 Haltern am See
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