toplogo Brainin-Musikschule Preludio J.Stam Haltern am See
Atom-Uhrzeit (MEZ)


Neuesten 15 Trend-Produkte Geschenke


powered by FreeFind

Amazon Aktuell

Musikschule Preludio Haltern Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Es gelten die Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen. Gelten für den Wohnsitz der Schülerin / des Schülers und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.

3. Unterrichtsausfall bei Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der Schüler/in oder der Lehrkraft entfällt das an-teilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet.

4. Probezeit
Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.

5. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

6. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich.
Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.


Brainin-Musikschule PRELUDIO J.Stam
Holtwicker Str. 16
45721 Haltern am See

© ver.di-Fachgruppe Musik
































Aktuell


das neue Download-Portal für Software-Programme